Elternberatung nach § 95 AußStrG

Oft gelingen Scheidungen einvernehmlich und können im Sinne aller Familienmitglieder achtsam gelöst werden. Mit der verpflichtenden Eltern beratung vor Scheidung werden die Bedürfnisse, Ängste und Anliegen der Kinder in einer Beratungseinheit besprochen und erhalten somit Aufmerksamkeit. Das gemeinsame Dasein als Eltern für die Kinder ist das Anliegen dieser Beratungsstunde.