Elternberatung nach § 107 Abs.3 AußStrG

Kinder und Jugendliche leiden oft unter der Trennungssituation der Eltern. Zudem sind wir Eltern oft mit vielen Themen, auch mit alten Kränkungen beschäftigt und übersehen die Sorgen der Kinder. Eine behutsame und umsichtige Familien-, Eltern- und Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG soll es Eltern ermöglichen, punktgenau erkennen zu können, was ihr Kind in dem jeweiligen Moment von ihnen braucht.